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Koennen Vormieter und Nachmieter eine Vereinbarung treffen?

Können Vormieter und neuer Mieter eine Vereinbarung treffen, dass der neue Mieter die Wohnung im jetzigen Zustand – ohne Renovierung – vom alten Mieter übernimmt? 

Grundsätzlich können Vormieter und Nachmieter Vereinbarungen treffen, z. B. zur Übernahme von Möbeln, Gardinen, Lampen etc.


Vereinbarungen, die aber das Vertragsverhältnis mit dem Vermieter betreffen, sind im Verhältnis zum Vermieter immer unwirksam!



Zur Erläuterung:

Grundsätzlich muss jeder Vertrag mit dem Vermieter einzeln betrachtet werden.

Der alte Mieter hat einen Mietvertrag mit dem Vermieter und sich – in der Regel zur Erbringung der Schönheitsreparaturen verpflichtet.

Die Wohnung wird vom Vermieter abgenommen und erst dann formell an den neuen Mieter übergeben.


Wenn dem neuen Mieter eine unrenovierte Wohnung übergeben wird (egal, ob Vormieter und Nachmieter sich geeinigt haben), dann muss der neue Mieter keine Schönheitsreparaturen mehr erbringen (siehe dazu Rechtsprechung vom BGH).  


Gem. BGH-Urteil vom 22.08.2018, VIII ZR 277 / 16 ist der Nachmieter in solch einem Fall nicht verpflichtet, Schönheitsreparaturen zu erbringen.


Nachfolgende Grafik soll dies verdeutlichen:



Regelungen im Mietvertrag, nachdem der Mieter die laufenden Schönheitsreparaturen auszuführen habe, sind unwirksam, wenn dem Mieter eine unrenovierte oder renovierungsbedürftige Wohnung übergeben und kein angemessener Ausgleich gewährt wurde.

Begründung: Ansonsten müsste der Mieter auch sämtliche Gebrauchsspuren des Vormieters beseitigen und die Wohnung ggf. in einem besseren Zustand an den Vermieter zurückgeben, als er sie selbst erhalten hat.


Dies gilt auch dann, wenn der neue Mieter sich gegenüber seinem Vormieter zur Renovierung verpflichtete.

Die Wirkung einer solchen Vereinbarung ist nur beschränkt auf die beteiligten Parteien, nämlich Vormieter und neuer Mieter. Diese Vereinbarung kann keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der im Mietvertrag zwischen Vormieter und Vermieter / neuer Mieter und Vermieter enthaltenen Verpflichtungen nehmen.

Insbesondere kann sie den Vermieter nicht so stellen, als hätte er dem neuen Mieter eine renovierte Wohnung übergeben.



Daher sind Absprachen zwischen Vormieter und Nachmieter gegenüber dem Vermieter immer unwirksam!




Sie haben noch Fragen zum Thema? 

Sprechen Sie uns dazu an!


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