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Nebenkosten beim Immobilienerwerb

Nebenkosten beim Immobilienerwerb

Die neue Wohnung oder das neue Haus ist gefunden. Aber bei der Finanzplanung müssen auch die Nebenkosten mit eingeplant werden. Welche sind dies im Einzelnen?

• Notarkosten: Diese werden nach der Gebührenordnung anhand des Kaufpreises berechnet. Durchschnittlich liegen diese Kosten bei etwa 1,5 %. 
• Grundbuchkosten: Für die Eintragung der Grundschuld (bei einer Bankfinanzierung), der Eigentumsverschaffungsvormerkung und auch die eigentliche Umschreibung des Eigentümers im Grundbuch verlangen die Grundbuchämter Gebühren. Diese bemessen sich auch hier an dem Wert der Eintragung. 
• Grunderwerbsteuer: Diese wird vom Finanzamt des jeweiligen Bundeslandes erhoben, in dem die erworbene Immobilie liegt. In Berlin beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit 6 %, in Brandenburg jedoch 6,5 %. Jedes Bundesland kann seine Grunderwerbsteuer eigenständig festsetzen. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist immer abhängig vom Kaufpreis. Die Bezahlung der Grunderwerbsteuer ist Voraussetzung für die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch. Erst wenn die sog. „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ vom Finanzamt vorliegt, darf das Grundbuch die Eintragung vornehmen. 
• Maklerprovision: In Berlin und Brandenburg ist es üblich, dass die Maklerprovision vom Käufer getragen wird. In der Regel beträgt diese 7,14 % und wird vom Kaufpreis berechnet. 
• Weitere Kosten: Dies können z. B. die Zinsen im Rahmen einer Baufinanzierung sein. Oder es wird ein Gutachter zur Begutachtung der Immobilie eingeschaltet, dafür fallen auch noch mal Kosten an. Nicht zu vergessen sind auch die Kosten für etwaige Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten und auch für den Umzug. 
• Nach dem Einzug fällt jährlich eine Grundsteuer an. Gezahlt wird diese regelmäßig von dem Eigentümer, der am 01.01. des laufenden Jahres als Eigentümer im Grundbuch steht. Bei einem Eigentümerwechsel mitten im laufenden Jahr muss die Kostenverteilung dann intern zwischen Verkäufer und Käufer geregelt werden. Die Grundsteuer wird von den Kommunen erhoben und wird in einem etwas komplizierteren Verfahren ermittelt. Dafür wird vom Finanzamt zuerst ein Einheitswert festgesetzt, der dann mit einer Steuermesszahl multipliziert wird. Das Ergebnis ist dann der sog. „Grundsteuermessbetrag“. Dieser wiederum wird mit dem individuellen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt multipliziert. Daraus ergibt sich dann die zu zahlende Grundsteuer, die in der Regel in vierteljährliche Zahlungen aufgeteilt wird. In Glienicke/Nordbahn beträgt der Hebesatz z. B. 300 %, in Berlin dagegen sind es 810 %. 
• Und für Schadensfälle sollte man finanziell vorsorgen und entsprechende Versicherungen abschließen, z. B. Wohngebäudeversicherung und Elementarschaden-Police (bei Eigenheim), Privathaftpflicht für Eigenheimbesitzer bzw. eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei vermieteten Objekten. Evtl. denkbar wäre auch bei fremdfinanzierten Immobilien eine Restschuldversicherung oder eine Risikolebensversicherung. Eine Hausratversicherung ist sicherlich immer sinnvoll.


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