Im Jahr 2022 gibt es sehr viele Änderungen, auf die sich Eigentümer und Vermieter einstellen müssen.
Angefangen bei der Grundsteuerreform, der Novellierung der Heizkostenverordnung bis hin zum Zensus 2022.
Was auf Sie zukommt, darüber informieren wir Sie hier kurz und knapp.
Grundsteuer
Ab 01.01.2025 gilt die neue Grundsteuer. In Vorbereitung müssen aber Wohnungseigentümer und Eigentümer von Grundstücken zwischen dem 01.07.2022 und 31.10.2022 eine entsprechende Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt elektronisch per ELSTER abgeben. Dazu müssen Sie sich – sofern noch nicht geschehen – bei ELSTER anmelden, da die Registrierung auch einige Zeit in Anspruch nimmt.
Bei Eigentumswohnungen ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich, das übernimmt nicht die WEG-Verwaltung.
Heizkostenverordnung mit neuen Pflichtangaben
Seit dem 01.01.2022 müssen Eigentümer, in deren Wohnungen fernauslesbare Heizkostenverteiler installiert sind, die Mieter monatlich über Ihren Verbrauch informieren. Bei Gebäuden, in denen noch alte Heizkostenverteiler installiert sind, müssen bis 2026 fernauslesbare Zähler nachgerüstet werden.
Die Kosten für die monatlichen Informationen sind auf die Mieter umlegbar, die Kosten liegen dafür zwischen 17,00 – 19,00 Euro jährlich. Sofern die Mieter nicht informiert werden, können diese von der Heizkostenabrechnung 3 % abziehen.
Zensus 2022
Neben der Volkszählung werden auch Daten zum Gebäude- und Wohnungsbestand und Details zur Wohnsituation der Haushalte ermittelt. Dazu werden die Eigentümer und Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften herangezogen.
Telekommunikationsgesetz
Seit Dezember 2021 gilt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG). Generell können die Kosten für den TV-Anschluss über die Nebenkostenabrechnung nicht mehr umgelegt werden. Dies gilt für Hausverteilnetze, die nach dem 01.12.2021 installiert wurden. Für ältere Hausverteilnetze gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2024. Dazu gab es im alten Jahr noch eine Entscheidung vom Bundesgerichtshof (BGH).
Mietspiegel
Ab dem 01.07.2022 tritt die Reform zum Mietspiegel in Kraft. Es werden einheitliche Regelungen zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel festgelegt. Damit soll eine rechtssichere Wiedergabe der ortsüblichen Vergleichsmieten gewährleistet sein. Mieter und Vermieter sind verpflichtet, an den regelmäßigen Umfragen teilzunehmen.
Sachkundenachweis für Verwalter
Gemäß § 26a Abs. 1 WEG haben die Wohnungseigentümergemeinschaften ab Dezember 2022 das Recht auf einen „Zertifizierten Verwalter“. Dieser muss vor einer IHK durch eine Prüfung nachgewiesen haben, dass er über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für seine Tätigkeit notwendig sind.
Allerdings sind Volljuristen, Immobilienkaufleute, Geprüfte Immobilienfachwirte und Personen mit Studienabschluß mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt gem. der Zertifizierungsverordnung mit zertifizierten Verwaltern gleichgestellt, hier ist keine zusätzliche Prüfung vor der IHK notwendig.
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