Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten?
Dazu benötigen Sie grundlegend einen Energieausweis. Nach dem Willen des Gesetzgebers muss für den Käufer oder Mieter einer Immobilie ersichtlich sein, welche Verbrauchsquellen im Gebäude vorhanden sind, wie hoch der Verbrauch bisher war oder wie der Bedarf einzuschätzen ist und welche Energiekosten sich daraus ergeben könnten.
Der Energieausweis ist auch zum Abschluß des Kauf- oder Mietvertrages zu übergeben. Bei Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen müssen die Daten auch entsprechend angegeben werden, ansonsten drohen Bußgelder.
Hier können Sie Ihren Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ganz leicht online erstellen. Einfach Daten eingeben und nach wenigen Minuten erhalten Sie Ihren persönlichen Energieausweis per E-Mail.
Baujahr bis 1977 | Baujahr ab 1977 | Neubau | |
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bis zu 4 Wohneinheiten | Bedarfsausweis * | freie Wahl | Bedarfsausweis |
ab 5 Wohneinheiten | freie Wahl | freie Wahl | Bedarfsausweis |
* Ausnahme: Bei Gebäuden, die schon bei Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht worden sind, genügt ein Verbrauchsausweis.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung aller Unterlagen und Angaben, die Sie für den verbrauchsorientierten Energieausweis benötigen. Alles parat? Dann starten Sie gleich mit der Erstellung.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung aller Unterlagen und Angaben, die Sie für den verbrauchsorientierten Energieausweis benötigen. Alles parat? Dann starten Sie gleich mit der Erstellung.
Wenn Sie derzeit über eine Sanierung und / oder eine Modernisierung Ihrer Immobilie nachdenken, sollten Sie jedoch im Vorfeld einen Energieberater kontaktieren.
Ein professioneller Energieberater wird sich zunächst Ihre Immobilie anschauen und eine Bestandsaufnahme vornehmen.
Bei dieser Bestandsaufnahme werden auch mögliche Schäden oder energetische Schwachstellen aufgedeckt. Ein professioneller Energieberater wird Ihnen eine detaillierte Energiebilanz vorlegen und Ihnen Empfehlungen für mögliche Maßnahmen zum Wärmeschutz, zur Wärmetechnik, Wärmenutzung geben.
Ein weiterer Vorteil dabei ist, dass ein Energieberater Fördermittel z. B. bei der BAFA oder der KfW für energetische Maßnahmen beantragen kann, auf die ein privater Immobilieneigentümer derzeit vielleicht noch keinen Zugriff hat.
Dann nutzen nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen mit einer persönlichen Beratung.
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