Erfahrungsgemäß ist der Angebotspreis, den man in den gängigen Immobilienportalen findet, nicht der Preis, zu der die Immobilie schlussendlich auch verkauft wurde. Entweder ging der Preis nach oben, weil die Nachfrage so hoch war, oder es wurde niedriger verkauft. Der Preis wird schlussendlich immer zwischen Verkäufer und Käufer ausgehandelt.
Derjenige, der auf seinen Immobilienmakler vertraut, ist hier an der Stelle gut beraten. Denn optimales Verhandeln kann nicht jeder und der Immobilienmakler nimmt hier schon einige Einwände vorher weg. Es kommt zu emotionalen Aussagen oder fadenscheinigen Argumenten.
Für den Immobilienmakler hingegen gehört das Verhandeln einfach dazu. Nach jahrelanger Erfahrung kann auf Einwände kompetent reagiert werden. Hier ein paar Beispiele:
Bad – Die Fliesen gefallen uns aber nicht.
Wie oft habe ich das schon gehört? Hier geht es um den persönlichen Geschmack. Nicht jedem gefällt alles. Der Verkäufer hat die Fliesen aufgrund eines persönlichen Erlebnisses ausgesucht und verknüpft daran positive Erinnerungen. Der Käufer findet diese schlicht „hässlich“. Auch wenn Fugen nicht so sind, wie man es erwartet. Nach meinen Erfahrungen werden angebliche Mängel durch Käufer überbewertet.
Der Käufer behauptet nun, für die Verlegung neuer Fliesen usw. müsse er noch einmal 5.000,00 Euro ausgeben, dann muss diesem Einwand begegnet werden. Sind die Fliesenpreise realistisch oder werden hier besondere Fliesen zu einem besonders hohen Preis angegeben? Hier kann man sicherlich eine Einigung finden.
Elektrik – Leitungen und Sicherungskasten
Häuser aus den 1970er oder 1980er Jahren verfügen oft über einen Sicherungskasten, der nicht den heutigen Standards entspricht. In der Regel fehlt der Personenschutzschalter, der schon seit einigen Jahren vorgeschrieben ist. Kaufinteressenten argumentieren dann gerne schon mal, dass alles durch einen Elektriker nachgerüstet werden muss und dass dies schon ein großer Aufwand sei. Ein Immobilienexperte kennt den Einwand und hat sich in der Regel schon vorher das Angebot eines Elektrikers eingeholt, kann konket sagen, was gemacht werden muss und siehe da: in diesem Fall würde das Nachrüsten des Sicherheitsschrankes vielleicht 1.000,00 Euro kosten.
Gartengestaltung
Jeder weiß selbst, wie viel Arbeit so ein Garten macht. Man hat diesen liebevoll angelegt und steckt viel Zeit und Aufwand in die Pflege. Umso entsetzter ist der Verkäufer, wenn bei einer Besichtigung gesagt wird „Das Beet ist aber hässlich, hier würden wir lieber einen Stellplatz anlegen. Oder einen Buddelkasten für die Kinder.“
Grundsätzlich kann der Käufer nach Immobilienübergabe natürlich den Garten umgestalten. Aber eine solche Bemerkung ist trotzdem ungeschickt, weil man es sich an dieser Stelle vielleicht mit dem Verkäufer verscherzt und dieser vielleicht auch noch die Verhandlungen abbricht.
Daher ist hier der Immobilienmakler der perfekte Vermittler, weil er diese Äußerungen evtl. noch abfangen kann.
Fazit: Ein Immobilienmakler weiß aus jahrelanger Erfahrung, welche Einwände zu erwarten sind, auf welche Punkte ein Kaufinteressent in der Regel schaut und kann diesem so begegnen und einen Ausgleich schaffen, damit am Ende beide Parteien zufrieden sind. Außerdem vermittelt er als neutrale Instanz zwischen Verkäufer und Käufer, zwischen individuellen Geschmäckern oder Emotionen.
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