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Grundsätzlich behält die Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel ihren Bestandsschutz und wird gem. Versicherungsvertragsgesetz auf den neuen Eigentümer über. Gem. gesetzlicher Vorgaben tritt der Käufer einer versicherten Immobilie in den Versicherungsvertrag ein und übernimmt die damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Die Käufer können damit sicher sein, dass ein Versicherungsschutz für ihr neues Zuhause vorhanden ist.
Jedoch möchten die Käufer manchmal die Vertragskonditionen nicht übernehmen, weil ihnen persönlich der Vertrag zu teuer ist und sie lieber eine andere Versicherung abschließen möchten.
Vor Eigentumswechsel sollten die Käufer also bereits die vorhandene Gebäudeversicherung überprüfen und sich einen Überblick verschaffen. Innerhalb eines Monats nach Eigentumsübergang (Eintragung im Grundbuch) kann die sogenannte Erwerberkündigung (§ 96 VVG) ausgesprochen werden, ansonsten können übernommene Versicherungsverträge auch ordentlich zum nächsten Vertragsablauf gekündigt werden.
Zu berücksichtigen beim Eigentümerwechsel ist auch, dass möglicherweise der Deckungsschutz wegfällt, wenn der vorherige Eigentümer bereits ordentlich gekündigt hatte. Überzeugen Sie sich also, dass eine Gebäudeversicherung besteht, die dann erst einmal übernommen wird.
Zu prüfen ist auch, ob die Versicherungssumme angepasst werden muss. Gerade bei einem Verkauf einer Immobilie wird oft festgestellt, dass der Versicherungswert des Hauses nicht mehr zeitgemäß ist. Es sollte dann über eine Anpassung der Versicherungssumme nachgedacht werden.
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