Sophienstraße, 16552 Schildow

   Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:   033056 994399  oder   0172 6410803   oder    office@schmalfuss-immobilien.de   



Blog-Layout

Immobilien Blog

Maßnahmenverordnung zur Sicherung der Energieversorgung - EnSikuMaV


Was müssen Mieter und Eigentümer jetzt wissen?


Für Mieter: Bestehende vertragliche Verpflichtungen für Mieter, eine gewisse Mindesttemperatur der Räume einzuhalten, wird ausgesetzt.

Aber: Mieter sind trotzdem verpflichtet, zu heizen und auch zu lüften, um die Bausubstanz nicht zu gefährden. Wir empfehlen daher, trotzdem in einem gewissen Maß zu heizen und auch die Wohnung regelmäßig zu lüften, damit Schimmel gar nicht erst entstehen kann. In diesem Fall muss der Mieter nämlich selber den Schimmel beseitigen.


Für Eigentümer: Gas-Lieferanten müssen bis zum 30.09.2022 mitteilen, wie hoch Energieverbrauch und Energiekosten in der letzten Heizperiode waren (also Vorjahr), und die voraussichtlich anfallenden Energiekosten, wenn der Verbrauch weiterhin so stattfinden wird.


Für Vermieter: Bei Gebäuden mit mehr als zehn Wohnungen muss der Eigentümer diese Informationen an die Mieter (Nutzer) weiterleiten und ihm weiterhin aufgeben, wie hoch die Einsparmöglichkeiten bei einer um 1 Grad abgesenkten Raumtemperatur zu erwarten sind.


_______________________________________________


Für Hauseigentümer, die eine Gasheizung betreiben:

Eigentümer müssen eine Heizungsprüfung durchführen lassen und entsprechende Optimierungsmöglichkeiten ausnutzen. Frist bis 15.09.2024. Hierzu gehören folgende Punkte:

Absenkung der Vorlauftemperatur und / oder Optimierung der Heizkurve

Aktivierung der Nachtabsenkung

Optimierung des Zirkulationsbetriebs

Absenkung der Warmwassertemperaturen (Legionellenschutz ist aber zu gewährleisten)

Absenkung der Heizungstemperatur (Außentemperatur, bei der die Heizung angeschaltet wird)

Bewertung, ob die Heizungspumpen effizient sind

Prüfung, ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist

Prüfung, ob Dämm-Maßnahmen an Armaturen und Rohren durchgeführt werden müssen


Gaszentralheizungen müssen hydraulisch abgeglichen werden. Dies gilt für Wohnhäuser mit mindestens 6 Wohneinheiten. Hier ist die Frist ebenfalls bis zum 15.09.2024.


Für die Heizungsprüfung kann der Bezirksschornsteinfeger oder Handwerkerfirmen des entsprechenden Gewerkes beauftragt werden.


Weiterhin sind alle Pumpen (Umwälzpumpen, Trinkwarmwasser-Zirkulationspumpen) bis zum 15.09.2024 auszutauschen, sofern sie nicht mehr den Mindestanforderungen der aktuellen EU-Verordnungen entsprechen und extern angebracht sind (also nicht im Kessel integriert sind).  Bei dieser Maßnahme ist dann der hydraulische Abgleich notwendig.




Sie benötigen Hilfe beim Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie? Wir helfen Ihnen gerne - kontaktieren Sie uns!

Gerne können Sie dazu einen Beratungstermin vereinbaren telefonisch unter 033056 – 99 43 99 oder per Mail unter office@schmalfuss-immobilien.de.


von Katrin Schmalfuß 5. Juli 2024
Schönheitsreparaturen im Mietrecht
von Katrin Schmalfuß 16. März 2024
Wohnungsbesichtigung durch Vermieter
von Katrin Schmalfuß 28. Februar 2024
Bodenrichtwerte zum 01.01.2024 im Landkreis Oberhavel
von Katrin Schmalfuß 26. Februar 2024
Eigenbedarfskündigung - wann kann ein Mietvertrag gekündigt werden?
von Katrin Schmalfuß 20. Februar 2024
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) - gültig seit 01.01.2024
von Katrin Schmalfuß 20. Februar 2024
Indexmiete - was ist das und wie funktioniert sie?
von Katrin Schmalfuß 6. August 2023
Was passiert mit der Gebäudeversicherung beim Verkauf eines Hauses?
von Katrin Schmalfuß 18. Juni 2023
Widerrufsrecht bei Wohnraummietverträgen
von Katrin Schmalfuß 24. März 2023
Vereinbarung der Miete – ohne besondere Vereinbarungen oder lieber als Staffel- oder Indexmietvertrag?
von Katrin Schmalfuß 20. März 2023
Warum lohnt es sich immer, einen Makler zu beauftragen?
Weitere Beiträge
Share by: